Auch wenn Sie krank sein sollten, wir sind für Sie da!

Fahren Sie auch dort mit dem Unternehmen Ihres Vertrauens. Wir sind Mitglied im Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.  (www.vspv.org) und haben uns dem Rahmenvertrag des Verbandes mit den Krankenkassen angeschlossen. Wir sind so in der Lage mit allen Krankenkassen abzurechnen.

Lieber Fahrgast, für den Fall, dass Ihre Krankenkasse oder Arzt Sie dazu drängen sollte, bestimmte Unternehmen mit Ihrer Krankenfahrt zu beauftragen, möchten wir Sie nach Rücksprache mit unserem Berufsverband über Folgendes informieren:

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind Sie nicht verpflichtet ein bestimmtes Krankenfahrtunternehmen zu nutzen. Sie können alle Unternehmen frei wählen, die mit den Krankenkassen vertragliche Vereinbarungen haben. Hierdurch entstehen Ihnen keine Mehrkosten, die Sie ggf. selbst tragen müssen. Erst recht hat Ihre Entscheidung keine Auswirkung auf Ihre weitere Behandlung.

Machen Sie daher von Ihrem guten Recht Gebrauch, mit dem Unternehmen Ihres Vertrauens zu fahren. Teilen Sie allen, die Sie unter Druck setzen wollen, Ihr Recht mit. Sie haben die Möglichkeit dies mit folgendem Schreiben zu tun.

 

Schreiben Krankenfahrten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hierdurch teile ich Ihnen mit, dass ich von meinem gesetzlichen Wahlrecht bezüglich des Krankenfahrdienstes Gebrauch mache und mir das Unternehmen selber aussuchen werde.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat meine Entscheidung keinen Einfluss auf meine Behandlung oder auf bestehende Kostenerstattungsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen